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VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23 PVB |
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 50 Abs 1 BLV, § 62 Nr 2 BPersVG, § 80 Abs 1 Nr 11 BPersVG, § 92 Abs 1 BPersVG
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- BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93
Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des …
Auszug aus VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23
Überwiegend wird verneint, dass die Personalvertretung einen Anspruch auf Unterlassung oder Rückgängigmachung einer mitbestimmungsbedürftigen, aber nicht mitbestimmten Maßnahme haben kann (vgl. Lorenzen u.a., BPersVG, § 70 Rn. 134; Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 15. Aufl. 2023, § 70 Rn. 20d; Altvater u.a., BPersVG, 11. Aufl. 2023, § 70 Rn. 64; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 -, PersR 1995, 423 [424]: Im Beschlussverfahren "ist die Maßnahme selbst, d.h. ihre Durchführung, Unterlassung oder Rückgängigmachung und auch die Überprüfung der rechtlichen Folgen, die eine unterlassene Beteiligung für die Rechtmäßigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Maßnahme hat, kein möglicher Verfahrensgegenstand", und Beschluss vom 29. April 2022 - BVerwG 5 P 10.20 -, Rn. 18; siehe auch Hantl-Unthan, Einzelvertragliche Rechtsfolgen der kollektivrechtswidrig durchgeführten Arbeitnehmer-Einstellung im Öffentlichen Dienst, Diss. - BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den …
Auszug aus VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23
Zum Erlass einer für den gesamten Geschäftsbereich geltenden Beurteilungsrichtlinie, der ihre Änderung umfasst, sind nach § 50 Abs. 1 Satz 2 BLV die obersten Dienstbehörden zuständig (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 -). - BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20
Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei …
Auszug aus VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23
Überwiegend wird verneint, dass die Personalvertretung einen Anspruch auf Unterlassung oder Rückgängigmachung einer mitbestimmungsbedürftigen, aber nicht mitbestimmten Maßnahme haben kann (vgl. Lorenzen u.a., BPersVG, § 70 Rn. 134; Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 15. Aufl. 2023, § 70 Rn. 20d; Altvater u.a., BPersVG, 11. Aufl. 2023, § 70 Rn. 64; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 -, PersR 1995, 423 [424]: Im Beschlussverfahren "ist die Maßnahme selbst, d.h. ihre Durchführung, Unterlassung oder Rückgängigmachung und auch die Überprüfung der rechtlichen Folgen, die eine unterlassene Beteiligung für die Rechtmäßigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Maßnahme hat, kein möglicher Verfahrensgegenstand", und Beschluss vom 29. April 2022 - BVerwG 5 P 10.20 -, Rn. 18; siehe auch Hantl-Unthan, Einzelvertragliche Rechtsfolgen der kollektivrechtswidrig durchgeführten Arbeitnehmer-Einstellung im Öffentlichen Dienst, Diss.
- BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 20.89
Personalvertretungsrecht: Leistungskontrollen als Gegenstand …
Auszug aus VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23
Es versteht sich (weiterhin) nahezu von selbst, dass nicht nur die erstmalige Aufstellung, sondern auch eine spätere Änderung solcher Regelungen den Mitbestimmungstatbestand auslöst (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 20.89 -, PersR 1992, 202 [203]). - BVerwG, 24.02.2022 - 5 A 7.20
Reichweite des Mitbestimmungsrechts bei Einstellungen von Beschäftigten für den …
Auszug aus VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23
Denn die Zuständigkeit der Personalvertretung knüpft § 92 Abs. 1 BPersVG an die Zuständigkeit der Dienststelle (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Februar 2022 - BVerwG 5 A 7.20 -, Rn. 19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2006 - 1 A 5003/04
Streit über die Verletzung der Mitbestimmungsrechte einer Personalvertretung …
Auszug aus VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23
Damit erübrigt sich eine Erörterung des vom Dienststellenleiter angeführten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. August 2006 - 1 A 5003/04.PVL - zu einer landesrechtlichen Regelung zu Auswahlrichtlinien.